Dieser Text versucht Ihnen die Verantwortlichkeit und die Rolle von EDENRED BELGIUM bei der Verarbeitung von persönlichen Angaben, die im Rahmen von der Verwaltung von Essengutscheinen und Öko-Schecks gegeben wurden, zu erklären. Die Essengutscheine und Öko-Schecks werden in diesem Text ab jetzt Ticket Restaurant® und Ticket EcoCheque® benannt.
- Der Begriff "Zuständige für die Verarbeitung"
Der Begriff "Zuständige für die Verarbeitung" ist im Rahmen des Schutzes des Privatlebens ein Schlüsselbegriff der sich bezieht auf die Verarbeitung von persönlichen Angaben.
Laut dem europäischen Beratungsgremium "besteht die Hauptrolle vom 'Zuständigen für die Verarbeitung' darin zu bestimmen, wer für die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zuständig ist und wie die betroffenen Personen ihre Rechte in der Praxis ausüben können".
Unter "Zuständige für die Verarbeitung" versteht das Datenschutzgesetz "Die natürliche Person oder Rechtsperson, der eigentliche Verein oder die öffentliche Verwaltung, die, allein oder in Zusammenarbeit mit anderen, den Zweck und die Verarbeitungsmittel der Personenangaben bestimmt".
Die Befugnis um "den Zweck und die Mittel... zu bestimmen" kann, laut dem Beratungsgremium, "sich aus einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung ergeben, da sie den Zuständigen für die Verarbeitung bezeichnet, oder da sie jemanden mit der Zuständigkeit um bestimmte Angaben zu sammeln und zu behandeln aufhalst oder sogar dazu zwingt".
- EDENRED BELGIUM hat die Verantwortlichkeit um die persönlichen Angaben, die im Rahmen der Verwaltung der Ticket Restaurant ® und Ticket EcoCheque® gemacht wurden, zu behandeln
Ein Königlicher Erlass vom 12. Oktober 2010 stellt die Anerkennungsbedingungen und das Anerkennungsverfahren für Hersteller von Essengutscheinen und Öko-Schecks in elektronischer Form fest (hierunter "KE Erkennung" genannt).
Unter den Anerkennungsbedingungen gibt es "Bedingungen zum Schutz und zur Sicherung des Privatlebens" (Artikel 3). Die Verpflichtungen von EDENRED BELGIUM in dieser Hinsicht sind genau definiert. Die Einhaltung vom Datenschutzgesetz ist eine von ihnen.
EDENRED BELGIUM wurde mit Ministerialerlass vom 2. September 2011 in Anwendung vom 6. Artikel des KE Erkennung als Herausgeber anerkannt. Dies trifft ab dem 7. Juli 2011 zu.
Der 6. Artikel des KE Erkennung bestimmt, dass der Hersteller nachdem er die Bedingungen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre zur Kenntnis genommen hat, anerkannt wird.
Als autorisierter Hersteller ist EDENRED BELGIUM dem 3. Artikel des KE Erkennung gemäß für die Verarbeitung von persönlichen Angaben, die im Rahmen der Verwaltung von Ticket Restaurant® und Ticket EcoCheque® gemacht wurden, verantwortlich.
Die Benutzungsbedingungen der Edenredkarte informieren die Benutzer über die Zwecke der Verarbeitung ihrer Angaben im Rahmen der Verwaltung ihres Ticket Restaurant® und Ticket EcoCheque® sowie über das Bestehen, in diesem Zusammenhang, des Zugangsrechts und der Berichtigung bei EDENRED BELGIUM, das in dieser Hinsicht als einziger Ansprechpunkt hervortretet.
Zuletzt verweisen wir für zusätzliche Information, auf die Verarbeitungserläuterung, die wir der Kommission zum Schutz des Privatlebens vorgelegt haben.
- Einzelne Zuständigen für die Verarbeitung
Der Austausch von Gehaltsangaben im Rahmen der Verwaltung von Ticket Restaurant® und Ticket EcoCheque® zwischen EDENRED BELGIUM und seinem Arbeitgeberkunde (genannt "der KUNDE") muss als eine Übertragung von Angaben zwischen einzelnen Zuständigen betrachtet werden. Jeder von ihnen ist den Verpflichtungen zum Schutz der Angaben, die sich auf die eigene Verarbeitung von persönlichen Angaben beziehen, untergeordnet.
In diesem Zusammenhang handelt EDENRED BELGIUM weder als Unterauftragnehmer noch als gemeinsamer Zuständige.
Der 16. Artikel des Datenschutzgesetzes bestimmt, dass der Zuständige für die Verarbeitung einen Vertrag mit seinem Unterauftragnehmer schließen muss. Dieser Artikel ist nicht verwendbar.
Daneben ist die neue Verpflichtung um eine Vereinbarung zu schließen wegen des 26. Artikels der DSGVO, der sich den gemeinsamen Zusändigen für die Verarbeitung auferlegt, ebenfalls nicht verwendbar.
Wenn EDENRED BELGIUM und der KUNDE als gemeinsame Zuständigen für die Verarbeitung der Angaben, die im Rahmen der Verwaltung von Ticket Restaurant® und Ticket EcoCheque® gemacht wurden, geachtet würden, wären sie von einer solchen Vereinbarung insoweit befreit, als ihre jeweiligen Verpflichtungen per Gesetz definiert sind (siehe oben).
Soweit dies erforderlich ist und vorausgesetzt, dass eine solche Vereinbarung erforderlich ist, ist diese gegebenenfalls Bestandteil des Dienstleistungsvertrags zwischen EDENRED BELGIUM und dem KUNDEN.
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